Kindersitzpflicht in Deutschland – Was Eltern wissen müssen

In Deutschland ist die Kindersitzpflicht eine der wichtigsten Regelungen zum Schutz der Kleinsten im Straßenverkehr. Sie sorgt dafür, dass Kinder in Autos gut gesichert sind und im Falle eines Unfalls bestmöglich geschützt werden. Doch welche Vorgaben gelten genau, welche Kindersitze sind erlaubt, und ab wann dürfen Kinder ohne Kindersitz im Auto mitfahren? Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die Kindersitzpflicht in Deutschland, inklusive Tipps zur Auswahl des passenden Kindersitzes und Hinweise zu Bußgeldern bei Verstößen.

Grundsätze der Kindersitzpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt eine allgemeine Kindersitzpflicht für alle Kinder bis zu einer bestimmten Größe und bis zu einem bestimmten Alter. Sie ist in § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt und soll sicherstellen, dass Kinder bei jeder Autofahrt angemessen gesichert sind.

  • Alter und Größe: Die Kindersitzpflicht gilt für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern, je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird.
  • Verantwortung der Fahrer: Der Fahrer des Fahrzeugs ist verantwortlich dafür, dass alle Mitfahrenden ordnungsgemäß gesichert sind – das gilt auch für Kinder in Kindersitzen.

Warum die Kindersitzpflicht so wichtig ist

Kindersitze sind speziell darauf ausgelegt, die Anatomie von Kindern zu berücksichtigen und im Falle eines Unfalls optimalen Schutz zu bieten. Normale Autositze und Gurtsysteme sind für Erwachsene konzipiert und bieten Kindern keinen ausreichenden Halt. Ein Kindersitz sorgt dafür, dass die Gurte korrekt anliegen und dass das Kind bei einem Unfall sicherer geschützt ist.

  • Korrekte Sitzhöhe und Gurtführung: Kindersitze und Sitzerhöhungen sorgen dafür, dass die Gurte richtig über Schultern und Becken verlaufen, was den Schutz bei einem Unfall deutlich erhöht.
  • Schutz der empfindlichen Körperteile: Speziell geformte Kopf- und Seitenstützen sowie ein angepasstes Gurtsystem schützen Kopf, Nacken und Wirbelsäule – die besonders empfindlich bei Kindern sind – bei einem Unfall.

Welche Arten von Kindersitzen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kindersitzen, die sich nach dem Alter, der Größe und dem Gewicht des Kindes richten Aktuell gibt es drei gültige Zulassungen gleichzeitig. Die ECE R44/03 und die ECE R44/04 Normen sind zwar noch zugelassen, dürfen aber seit September 2023 nicht mehr verkauft werden. Die neueste Norm ist die ECE R129/03 und die ECE R129/04 Norm. Auch i-Size genannt. Die neuen Normen müssen härteren SIcherheitsstandards standhalten.

Kindersitze sind in die folgenden Gruppen eingeteilt:

Alte ECE R44 Norm (Einteilung nach Gewicht)

  • Babyschalen (Gruppe 0+): Für Babys bis zu einem Gewicht von 13 kg oder etwa 15 Monaten. Sie sind rückwärtsgerichtet und bieten eine ergonomische Position für die Kleinsten.
  • Reboarder (Gruppe 0+/1): Diese Sitze sind für Kinder bis 18 kg (etwa vier Jahre) geeignet und werden ebenfalls rückwärtsgerichtet, können oft aber auch vorwärtsgerichtet montiert werden. Rückwärts ist immer sicherer.
  • Kindersitze (Gruppe 1): Für Kinder mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg, etwa von 1 bis 4 Jahren. Sie sind rückärts- oder vorwärtsgerichtet und bieten ein 5-Punkt-Gurtsystem für zusätzlichen Schutz.
  • Kindersitze (Gruppe 1/2/3): Für Kinder mit einem Gewicht zwischen 9 und 36 kg, etwa von 1 bis 12 Jahren. Sie sind vorwärtsgerichtet und bieten ein 5-Punkt-Gurtsystem oder einen Fangkörper für zusätzlichen Schutz.(Der Fangkörper oder das Gurtsystem wird ab einem Gewicht von 15 kg weggebaut und gegen den 3-Punkt-Gurt des Autos getauscht.)
  • Sitzerhöhungen mit Rückenlehne (Gruppe 2/3): Für Kinder ab 100 - 150 cm  bis 36 kg oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern, also etwa im Alter von 4 bis 12 Jahren. Sie sorgen dafür, dass der Fahrzeuggurt korrekt am Körper des Kindes anliegt.

Neue ECE R129 Norm i-Size (Einteilung nach Größe und Gewicht)

  • Babyschalen (Gruppe 0 / 0+): Für Babys bis zu einem Gewicht von 13 kg oder etwa 15 Monaten. Zusätzlich gibt es eine Größenbeschränkung je nach Modell (Bspw. 75 cm, 85 cm, 87 cm). Sie sind rückwärtsgerichtet und bieten eine ergonomische Position für die Kleinsten.
  • Reboarder (Gruppe 0+/1): Diese Sitze sind für Kinder von 40 bis 105 cm (etwa vier Jahre) geeignet und werden ebenfalls rückwärtsgerichtet, können oft aber auch vorwärtsgerichtet montiert werden. Rückwärts ist immer sicherer.
  • indersitze (Gruppe 1): Für Kinder mit einem Größe zwischen 76 - 105 cm, (etwa von 1 bis 4 Jahren). Sie sind rückärts- oder vorwärtsgerichtet und bieten ein 5-Punkt-Gurtsystem für zusätzlichen Schutz.
  • Kindersitze (Gruppe 1/2/3): Für Kinder mit einer Größe zwischen 76 - 150 cm, etwa von 1 bis 12 Jahren. Sie sind vorwärtsgerichtet und bieten ein 5-Punkt-Gurtsystem oder einen Fangkörper für zusätzlichen Schutz. (Der Fangkörper oder das Gurtsystem wird bei einer Größe zwischen 100 - 105 cm weggebaut und gegen den 3-Punkt-Gurt des Autos getauscht.)
  • Sitzerhöhungen mit Rückenlehne (Gruppe 2/3): Für Kinder ab 100 - 150 cm  bis 36 kg oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern, also etwa im Alter von 4 bis 12 Jahren. Sie sorgen dafür, dass der Fahrzeuggurt korrekt am Körper des Kindes anliegt.

Größentechnisch variabel bis ca. 75 cm, 85 cm oder sogar 87 cm.

Ab wann darf ein Kind ohne Kindersitz mitfahren?

Die Kindersitzpflicht endet, sobald ein Kind entweder das Alter von 12 Jahren erreicht oder größer als 1,50 Meter ist. Dies bedeutet, dass ein Kind, das älter als 12 Jahre, aber kleiner als 1,50 Meter ist, keinen Kindersitz mehr benötigt – allerdings sollte auch in diesem Fall geprüft werden, ob der Sicherheitsgurt korrekt anliegt und das Kind sicher sitzt.

  • Ausnahmen: Wenn ein Kind beispielsweise in einem Taxi mitfährt, kann in Ausnahmefällen auf einen Kindersitz verzichtet werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für private Fahrzeuge, in denen die Kindersitzpflicht uneingeschränkt beachtet werden muss.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kindersitzpflicht?

Das Missachten der Kindersitzpflicht kann mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Verstöße werden dabei gestaffelt:

  • Kein Kindersitz oder ungesichertes Kind: Wird ein Kind ohne Kindersitz oder ungesichert befördert, droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Mehrere ungesicherte Kinder: Sind mehrere Kinder ohne Kindersitz oder Sicherung im Fahrzeug, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Da die Sicherheit der Kinder im Vordergrund steht, werden Verstöße gegen die Kindersitzpflicht streng geahndet.

Tipps zur Auswahl des passenden Kindersitzes

Bei der Auswahl eines Kindersitzes ist es wichtig, auf Qualität und Sicherheitsstandards zu achten. Hier sind einige Tipps, die dir helfen können:

  • Sicherheitsstandards: Achte darauf, dass der Kindersitz den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Die aktuelle Norm ist die i-Size Norm (UN R129), die unter anderem vorschreibt, dass Kinder bis 15 Monate rückwärtsgerichtet transportiert werden.
  • Passform und Komfort: Der Kindersitz sollte gut zum Körper des Kindes passen und bequem sein. Viele Modelle bieten verstellbare Kopfstützen und Polsterungen, um den Komfort zu erhöhen.
  • Isofix-Befestigung: Wenn dein Auto über ein Isofix-System verfügt, ist es ratsam, einen Kindersitz mit Isofix-Befestigung zu wählen. Diese Sitze lassen sich stabil und sicher installieren und minimieren das Risiko einer falschen Befestigung.

Häufige Fragen zur Kindersitzpflicht

Kann mein Kind ohne Kindersitz vorne sitzen? Kinder dürfen in Deutschland grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitfahren, solange sie in einem geeigneten Kindersitz gesichert sind. Bei rückwärtsgerichteten Sitzen muss der Airbag deaktiviert werden.

Gilt die Kindersitzpflicht auch für Taxis? In Taxis besteht keine allgemeine Kindersitzpflicht, da Taxifahrer von dieser Regelung ausgenommen sind. Es wird jedoch empfohlen, auch hier einen Kindersitz zu verwenden, wenn möglich.

Wie oft sollte ich den Kindersitz wechseln? Wechsel den Kindersitz, sobald dein Kind die Gewichts- oder Größenobergrenze erreicht oder der Sitz sichtbare Abnutzungserscheinungen zeigt. Auch bei einem Unfall sollte der Sitz aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Fazit: Kindersitzpflicht in Deutschland

Die Kindersitzpflicht in Deutschland stellt sicher, dass Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 1,50 Metern im Auto bestmöglich geschützt sind. Eine gute Passform und die richtige Installation des Kindersitzes tragen maßgeblich zur Sicherheit des Kindes bei. Durch die Auswahl eines qualitativ hochwertigen Kindersitzes und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen können Eltern und Fahrer dazu beitragen, dass Kinder sicher und geschützt unterwegs sind.

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